Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Der Antrag kann persönlich im Wahlamt der Gemeinde oder schriftlich per Post, Fax, E-Mail, Telegramm oder Fernschreiben gestellt werden. Ein Vordruck für den Antrag befindet sich auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Der Antrag kann jedoch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.
Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2009 können bis Freitag vor der Wahl, dem 25. September 2009, bis 18.00 Uhr beantragt werden.
In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, insbesondere
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt, sobald die Wahlvorschläge endgültig zugelassen wurden und die Stimmzettel gedruckt sind.
Der Briefwähler erhält auf seinen Antrag folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:
So funktioniert die Briefwahl:
Genaue Hinweise zur Briefwahl mit anschaulichen Bildern finden sich auf dem Merkblatt zur Briefwahl, das jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
Briefwähler müssen den Wahlbrief unbedingt rechtzeitig mit der Post absenden oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben. Der Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, da um 18.00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am Donnerstag, dem 24. September 2009, abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief frankiert werden.
Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden. Holt der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann er seine Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.
Bei der Briefwahl sind Wahlbriefe zurückzuweisen, wenn
Die Einsender zurückgewiesener Wahlbriefe werden nicht als Wähler gezählt; ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben.
Die Briefwahl bei Bundestagswahlen ist geregelt in §§ 36, 39 Bundeswahlgesetz (BWG) sowie in §§ 20, 25 bis 31, 66, 74, 75 Bundeswahlordnung (BWO). Die Vorschriften stehen im Bereich "Rechtsgrundlagen" zur Bundestagswahl zum Download zur Verfügung.
Briefwähler bei den Bundestagswahlen seit 1957 1) |
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|
Wahljahr |
Briefwähler |
|
|
Anzahl |
% 2) |
|
|
1957 |
1 537 094 |
4,9 |
|
1961 |
1 891 604 |
5,8 |
|
1965 |
2 443 935 |
7,3 |
|
1969 |
2 381 880 |
7,1 |
|
1972 |
2 722 424 |
7,2 |
|
1976 |
4 099 212 |
10,7 |
|
1980 |
4 991 942 |
13,0 |
|
1983 |
4 135 816 |
10,5 |
|
1987 |
4 247 949 |
11,1 |
|
1990 |
4 435 770 |
9,4 |
|
1994 |
6 389 047 |
13,4 |
|
1998 |
8 016 122 |
16,0 |
|
2002 |
8 765 762 |
18,0 |
|
2005 |
8 969 355 | 18,7 |
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1) Ab Bundestagswahl 1990 für Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 3. Oktober 1990.
2) Der Wähler insgesamt.